Rußfilterkatalysator

Unmittelbar vor der Verlängerung ab 01.04.10: € 330 vom Staat bei Umrüstung mit Rußfilterkat!

Dieselmotoren emittieren Partikel unterschiedlicher Größe. Viele kleine und wenig große Partikel verlassen den Auspuff. Durch den Rußfilterkat wird insbesondere die Anzahl der als besonders gesundheitsschädlich eingestuften kleinsten Partikel um bis zu 90% reduziert.
Je kleiner und gefährlicher die Partikel sind, desto größer ist der Wirkungsgrad des Rußfilterkats.

Der Rußfilterkat von Twin-Tec arbeitet mit offenen Kanalstrukturen. Das garantiert einen störungsfreien Motorbetrieb. Ein Verblocken, also Verstopfen des Filters wird verhindert. Niedriger Gegendruck und hohe Durchlässigkeit für Motorölasche sorgen dafür das das sonst übliche Ansteigen des Kraftstoffverbrauchs ausbleibt.

Der Abbau der gesammelten Partikel erfolgt fortlaufend und passiv durch die Oxidation von Ruß mit Stickstoffdioxid. Dieses NO2 wird von dem vorgeschalteten Oxidationskatalysator zur Verfügung gestellt. Die Regeneration erfolgt damit bereits bei Abgastemperaturen ab 200°C, ohne Sensorik und Elektronik, ohne Zugabe von Additiven und ohne zusätzliche Kraftstoffeinspritzung.

Der Rußfilterkatalysator als Nachrüstung verhilft Dieselfahrzeugen zu einer besseren Schadstoffeinstufung, somit verringerten Steuersätzen und kann, je nach Fahrzeug, zur Erteilung einer höherwertigen Schadstoffplakette führen und somit z.B. bei der PM-Stufe 4 die Garantie das man auch bei Fahrverboten wegen zu hoher Feinstaubbelastung seinen PKW noch uneingeschränkt nutzen kann.

Die Rußfilterkatalysatoren aus dem Hause Twintec haben bereits eine Zulassung zur Nutzung von Bio-Diesel. Erste Tests mit leistungsgesteigerten Fahrzeugen (Chiptuning) verliefen auch erfolgreich und man geht davon aus das auch hier kurzfristig eine Freigabe.

Wer seinen Diesel-PKW mit einem Rußfilterkatalysator nachrüstet erhält eine staatliche Förderung von € 330,-- nach Berichtigung der Kfz-Papiere durch die Kfz-Zulassungsstelle. Darüber hinaus entfällt die Zusatzbelastung in Höhe von € 1,20 je 100ccm für Fahrzeuge ohne Rußfilterkatalysator. Auskünfte hierzu erteilen die Finanzbehörden. DIESE REGELUNG ENDETE ZUM 31.12.09 UND SOLL AB DEM 01.04.10 WIEDER IN KRAFT TRETEN.

Die Fa. Schwacke hat bereits erste Kalkulationen durchgeführt und geht davon aus das Diesel-PKW mit Rußfilterkatalysator in kurzer Zeit bereits einen Mehrpreis beim Verkauf von bis zu über € 1.000,-- erzielen werden.

Nachrüstungen von Rußfilterkatalysatoren dürfen ausschließlich durch anerkannte AU-Werkstätten ausgeführt werden. Umgerüstet werden dürfen ausschließlich PKW welche nicht älter als 5 Jahre sind und keine Laufleistung von mehr als 80.000 km erreicht haben. Bei Fahrzeugen die diese Grenzwerte überschreiten muß vor der Nachrüstung des Rußfilterkatalysators auch der bereits werksmäßig vorhandene Katalysator erneuert werden.