Kaltlaufregler

Wie hoch ist die Steuerersparnis?

Prüfen Sie, ob für Ihr Fahrzeug eine Umrüstmöglichkeit besteht, welche Steuerersparnis damit erzielt wird und welche Materialkosten anfallen.

Fahrzeugspezifisch muss ergänzend noch mit Lohnkosten von ca. € 70 bis € 90 gerechnet werden.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein exaktes Umrüstangebot

Nachrüstung älterer Benzinfahrzeuge von EUR 1 in EUR 2 bzw. D3 Einstufung

In einem Fahrzyklus entstehen mehr als 80% der Schadstoffe wie CO und HC in den ersten 3 Minuten nach dem Kaltstart des Motors.
In dieser Phase in der weder Motor, Lambdasonde noch der Katalysator die jeweilige Betriebstemperatur erreicht haben und die Motorelektronik das Kraftstoff-Luft-Gemisch zudem noch auf "fett einstellt" ist der Katalysator nahezu wirkungslos, d.h. die entstandenen Schadstoffe gelangen ungereinigt in die Atmosphäre.

Genau in der Phase nach dem Kaltstart setzt das Kaltlaufregel-System ein. Abhängig von der Temperatur des Kühlwassers, der Last und der Drehzahl des Motors wird dem Ansaugsystem über eine Düse eine bestimmte Menge additiver Verbrennungsluft zugeführt. Die Abmagerung des Kraftstoff-Luft-Gemisches führt aufgrund der höheren Verfügbarkeit von Luftsauerstoff zu einer erheblichen Verminderung der Entstehung der Luftschadstoffe HC und CO. Diese exothermen Oxidationsvorgänge führen weiterhin zu einer schnelleren Erwärmung und dadurch zu einem schnelleren Wirksamwerden des Katalysators, wodurch sich schließlich die Gesamtemission des Fahrzeugs in der Kaltlaufphase drastisch verringert.

Nach Erreichen einer definierten Temperatur des Motorkühlmittels schaltet sich das KLR-System automatisch ab. Zu diesem Zeitpunkt haben sowohl der Katalysator als auch die Lambdasonde ihre jeweiligen Betriebstemperaturen nahezu erreicht und können dadurch die Abgasreinigung fortführen.

Abhängig von der Konstruktion des Motors und des Abgasreinigungssystems insbesondere der Lage des Katalysators im Abgasstrang, ist es mit dem KLR-System möglich die D3- bzw. Euro 2-Grenzwerte einzuhalten.
Ein mit einem KLR-System nachgerüstetes Fahrzeug erhält bei der Übergabe des Fahrzeuges eine Umrüstbestätigung des dazu autorisierten Umrüstbetriebes und man kann damit bei der Kfz-Zulassungsstelle die Änderung der Kfz-Papiere ausführen lassen. Automatisch erfolgt dann auch über das Finanzamt eine neue Kfz-Steuereinstufung mit dem verringerten Steuersatz ab Tag der Umrüstung.